AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen three in a house, Corinna-Annabell Körner
Verträge kommen zustande mit Corinna-Annabell Körner, Kornblumenweg 5, 65510 Hünstetten, Steuernummer: 04/837/00054, Bad Schwalbach, ID.-Nr.: 40 583 763 125, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE323947280.
1. Gegenstand des Unternehmens
1.1 Gegenstand des Unternehmens ist die Vermarktung von Näherzeugnissen, Stickereien und Stickdateien, Bestickungen von Textilien in unterschiedlicher Form sowie Plottdateien und beplottete Erzeugnisse. Die Erfüllung erteilter und angenommener Aufträge wird von dem Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jeweiligen Werbekunden (nachfolgend \\\"Kunde\\\" genannt) durchgeführt.
2. Allgemeines, Geltungsbereich
2.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen. Die Wirkung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausdrücklich ausgeschlossen.
2.2 Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verkäufer hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die Bedingungen im Übrigen voll wirksam.
3. Vertragsschluss
3.1 Ein Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Kunden kommt entweder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung per Brief, Fax oder E-Mail seitens des Unternehmens oder durch Erfüllung des Auftrags seitens des Unternehmens zustande. Das Unternehmen hat das Recht, noch nicht bestätigte Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3.2 Vom Kunden mündlich erteilte Aufträge und Auftragsänderungen bereits bestätigter Aufträge werden nur wirksam, wenn sie von dem Unternehmen schriftlich bestätigt sind.
3.3 Für die Verträge gelten die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preislisten des Unternehmens.
3.4 Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar.
4. Lieferfristen, Lieferzeit
4.1 Lieferfristen und -termine gelten nur annähernd, es sei denn, dass three in a house diese schriftlich und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet hat.
4.2 Lieferfristen und Liefertermine verlängern sich unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder früheren Geschäften in Verzug ist. Gleiches gilt bei Ereignissen, die außerhalb meines Willens liegen und insbesondere bei meinen Vorlieferanten eingetreten sind.
4.3 Wird die Einhaltung von Lieferterminen durch Gründe verzögert oder unmöglich gemacht, die three in a house nicht zu vertreten hat, (z.B. höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, behördliche Maßnahmen, Lieferverspätung der Vorlieferanten durch höhere Gewalt, unverschuldete Betriebsstörung), so verlängert sich die Liefer- bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Verhinderung, längstens jedoch um die Dauer von 8 Wochen zuzüglich einer angemessenen Nachlieferungsfrist. Three in a house ist in solchen Fällen ebenso berechtigt, für den nicht erfüllten Teil des Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4.4 Die Verlängerung tritt nicht ein, wenn three in a house dem Käufer nicht unverzüglich Kenntnis von der entsprechenden Behinderung gibt, sobald zu übersehen ist, dass die vereinbarten Fristen nicht eingehalten werden können.
4.5 Hat die Behinderung länger als 8 Wochen gedauert, so ist der Käufer berechtigt, von dem noch nicht erfüllten Teil des Vertrages zurückzutreten. Dies ist mir jedoch schriftlich anzuzeigen.
4.6 Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Jede von mir gelieferte Ware bleibt mein Eigentum bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises.
6. Zahlung
6.1 Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt.
6.2 Rechnungen sind sofort nach ihrem Erhalt, ohne jeden Abzug auf ein von dem Unternehmen angegebenes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen.
6.3 Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 5% über dem Basiszins der EZB zu zahlen, soweit three in a house nicht einen höheren Schaden nachweist.
6.4 Wird die entsprechende Zahlung vom Käufer nicht gewährt, so kann three in a house von dem Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen, und zwar in Höhe von mindestens 30% vom Auftragswert.
7. Mängelrüge und Gewährleistungen
7.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt in ausreichenden, von ihm belegbaren Stichproben daraufhin zu überprüfen, ob Mängel hinsichtlich des Materials, der Passform oder der Verarbeitung vorliegen, ob eine andere als die vereinbarte Ware geliefert wurde. Handelsübliche, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Ausrüstung oder des Designs dürfen nicht beanstandet werden. Aus mangelhaften Teillieferungen können keine Teilrechte bezüglich anderer Teillieferungen hergeleitet werden.
7.2 Bei berechtigter und fristgerechter Mängelrüge nimmt three in a house mangelhafte Ware zurück und liefert an ihrer Stelle innerhalb von 10 Tagen nach Rückempfang der Ware einwandfreie Ware. Three in a house ist jedoch auch berechtigt, den Mindestwert zu ersetzen oder nachzubessern. Kommt three in a house der Ersatzlieferung bzw. Nachbesserungspflicht nicht oder nicht vertragsgemäß nach, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder Herabsetzung der Vergütung verlangen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
8. Haftungsausschuss
8.1 Soweit three in a house als Auftragnehmerin nach Vorgaben und Weisung des Auftraggebers den oder die Vertragsgegenstände herzustellen hat, haftet der Auftraggeber dafür, dass dadurch keine Rechte Dritter, wie z.B. eingetragene Geschmacks- oder Gebrauchsmuster, verletzt werden. Der Auftraggeber ist insoweit verpflichtet, der Auftragnehmerin allen entstehenden Schaden (z.B. Verdienstausfall, Anwalts- und Gerichtskosten) zu ersetzen und die Auftragnehmerin von möglichen Schadenersatzansprüchen Dritter freizustellen.
8.2 Three in a house ist für den Fall, dass sie den oder die Vertragsgegenstände nach Vorgaben und Weisung des Auftraggebers herzustellen hat, nicht verpflichtet zu prüfen, ob damit eine mögliche Verletzung von Rechten Dritter verbunden ist.
9. Nutzungsrecht
9.1 Three in a house überträgt mit vollständiger Bezahlung des Kaufpreises das einfache und nicht übertragbare Recht, die erworbenen Stickmusterdateien im privaten Bereich als Stickmustervorlage zu nutzen.
9.2 Zur gewerblichen Nutzung überträgt three in a house das einfache und nicht übertragbare Recht, die erworbenen Stickmusterdateien jeweils bis zu den jeweils im Angebotstext angegebenen Stückzahlen digital unverändert - in Originalgröße auf jeglichen Materialien (Textilien, Taschen etc.) aufzubringen und diese zu veräußern. Dieses Nutzungsrecht gilt ebenso zum Sticken von Aufnähern oder Stickmustern. Unterschiedliche Farbgestaltungen sind dabei nicht relevant. Es gilt die Gesamtmenge pro Motiv. Bei Onlineverkäufen ist der Urheber, three in a house, als Designer des Stickmusters sowie der Designer der dazugehörigen Zeichnung - wenn dieser gesondert angegeben wird - zu nennen. Eine darüberhinausgehende gewerbliche Nutzung bedarf der gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit three in a house und kann in Einzelfällen auch direkt beim Kauf erworben werden. Zuwiderhandlung wird strafrechtlich verfolgt.
9.3 Weder im privaten noch im gewerblichen Bereich überträgt three in a house das Recht, die Stickmusterdateien zu vervielfältigen, Dateikopien für Dritte zu erstellen, die Dateien zu verschenken, zu veräußern, zu tauschen und/oder die Dateien in jedweder Form zu verändern.